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Studienpreisordnung

Studienpreisordnung der Gesellschaft für Systems Engineering

Stand: November 2009

Der nachfolgende Text ist eine HTML-Version der von der Mitgliederversammlung der GfSE am 13. November 2009 beschlossenen Studienpreisordnung, die auch in einer PDF-Version verfügbar ist. Es gilt die jeweilige gültige Version aus der Mitgliederversammlung (PDF).

Präambel

Systems Engineering wird für die Gestaltung erfolgreicher Systeme und wettbewerbsfähiger Produkte immer wichtiger. Die Komplexität unserer Umwelt, die Vielfältigkeit der Anforderungen und der technologische Fortschritt verlangen nach multidisziplinären Lösungen, die Systeme über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg betrachten.

Traditionelle Studienangebote müssen weiterentwickelt werden, um diesen Herausforderungen heute und in Zukunft gerecht zu werden. Dieser Transformationsprozess fällt nicht immer leicht, doch die Notwendigkeit ist vielfach erkannt. An einzelnen Hochschulen, Fachbereichen und Instituten werden mannigfaltige Ansätze verfolgt, Systems Engineering in den Ausbildungskanon zu integrieren. Es existiert der Bedarf, Ausbildungskonzepte zu kommunizieren, Studieninhalte zu harmonisieren und ein öffentlich wahrgenommenes Berufsbild des System-Ingenieurs zu befördern.

Die Gesellschaft für Systems Engineering sieht sich aufgrund ihrer Satzung in der Pflicht, diesen Transformationsprozess mit voranzutreiben und unterstützend zu begleiten. Zu diesem Zweck vergibt die Gesellschaft für Systems Engineering jährlich Studienpreise für herausragende Leistungen im Systems Engineering. Die vorliegende Studienpreisordnung legt das Verfahren für die Studienpreisvergabe inklusive Teilnahme- und Bewertungskriterien fest.

Prämiert werden können alle Master- und Diplomarbeiten zu Systems-Engineering-Themen aus dem jeweiligen Vorjahr, die den unten dargelegten Teilnahmevoraussetzungen genügen. Hierbei sind Fakultät oder Fachbereich, Studiengang und das Vorhandensein oder Fehlen spezifischer Systems-Engineering-Lehrangebote im Curriculum unerheblich.

Diese Version der Studienpreisordnung berücksichtigt die Erfahrungen aus den bisherigen Studienpreiswettbewerben. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Zusammensetzung des Studienpreisausschusses und eine Stärkung der Moderatorenrolle. Daneben sind kleinere Korrekturen vorgenommen, die praktischen Erwägungen in der Durchführung Rechnung tragen.

1. Teilnahmebedingungen

1.1 Voraussetzungen

Die Studienpreise der GfSE können für Master- und Diplomarbeiten vergeben werden, die folgenden Voraussetzungen genügen:

  • Die Master- oder Diplomarbeit behandelt ein Thema aus dem Bereich des Systems Engineering.
  • Die Master- oder Diplomarbeit ist im jeweiligen Vorjahr an einer Hochschule im deutschsprachigen Raum eingereicht worden.
  • Die Master- oder Diplomarbeit ist in Deutsch oder Englisch verfasst worden.
  • Die Master- oder Diplomarbeit ist für die Bewertung durch den Studienpreisausschuss und die Reviewer vollständig einsehbar.
  • Eine fünf- bis zehnseitige Zusammenfassung der Master- oder Diplomarbeit ist durch die GfSE uneingeschränkt veröffentlichbar.
  • Der Verfasser der Arbeit muss bereit sein, die Master- oder Diplomarbeit in der vorzugsweise im Juni ausgetragenen Endrunde in einem Vortrag zu präsentieren.

Unter den genannten Voraussetzungen für eine Teilnahme bedarf der erste Punkt einer weitergehenden Erläuterung. Als besondere Kennzeichen eines relevanten Systems-Engineering-Themas gelten Multidisziplinarität und das Denken in Systemen und deren Lebenszyklen. Es wird nicht erwartet, dass eingereichte Arbeiten beide Kriterien gleichermaßen erfüllen. Die Erfüllung eines dieser Kriterien ist hinreichend.

Multidisziplinarität liegt vor, wenn die konzeptionelle Gestaltung eines Systems nicht durch eine Einzeldisziplin wie zum Beispiel Maschinenbau, Elektrotechnik, Informatik oder Betriebswirtschaft allein bestimmt wird, sondern die Anforderungen an das System zunächst implementierungsunabhängig analysiert werden und sich die Lösung aus dem Zusammenspiel mehrerer Einzeldisziplinen ergibt. Typische Beispiele sind mechatronische Systeme, Produktionssysteme, Transport - und Verkehrssysteme, Medizintechnik sowie ähnlich gelagerte Anwendungsfälle, die vielfältigen, komplexen Aufgabenstellungen genügen.

Das Denken in Systemen und Systemlebenszyklen markiert den Anfang, Systems Engineering als eigenes Wissensgebiet zu etablieren. Komplexe Systeme erfolgreich zu gestalten und Kosten über den gesamten Lebenszyklus hinweg in den Griff zu bekommen, gehörten zu den ursprünglichen Aufgabenstellungen. Dieses Aufgabenspektrum umfasst mittlerweile auch Fragen der Wettbewerbsfähigkeit bis hin zum Umweltschutz. Preiswürdig sind alle Master- und Diplomarbeiten zu den genannten Themengebieten, sofern reflektiert wird, welche Schlussfolgerungen daraus für die Systemgestaltung zu ziehen sind. Relevant sind auch Master- und Diplomarbeiten, die sich mit dem Systems-Engineering-Prozess insgesamt oder einzelnen Verfahren und Methoden befassen.

Zusätzlich zu den genannten thematischen Kriterien kann der Vorstand der GfSE in Abstimmung mit dem Studienpreisausschuss in der jahresspezifischen Ausschreibung zusätzliche Anforderungen stellen und Einschränkungen vornehmen.

1.2 Einreichung

Sind die oben stehenden Voraussetzungen für eine Teilnahme am Studienpreiswettbewerb nach Maßgabe des die Master- oder Diplomarbeit betreuenden Professors erfüllt, so kann die Master-oder Diplomarbeit durch den entsprechenden Professor ab Vorliegen der jahresspezifischen Ausschreibung bis spätestens zum 31. Januar (Postausgang) eingereicht werden, sofern die Ausschreibung keinen anderen Endtermin für die Einreichungsfrist setzt. Jeder Professor kann pro Jahr maximal zwei Master- oder Diplomarbeiten für den Studienpreis vorschlagen.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Der Text der Master- oder Diplomarbeit (im PDF-Format auf CD).
  • Eine fünf- bis zehnseitige Zusammenfassung, aus der Aufgabenstellung, Grundgedanken und Kernaussagen klar hervorgehen (ebenfalls im PDF-Format auf CD).
  • Eine Bewertung der Master- oder Diplomarbeit durch den betreuenden Professor anhand der für das Review festgesetzten Bewertungskriterien (Anlage A PDF DOC).
  • Eine Einverständniserklärung des Verfassers und der Hochschule über die Weitergabe der Master- oder Diplomarbeit an Studienpreisausschuss und Reviewer sowie über die uneingeschränkte Veröffentlichbarkeit der Zusammenfassung seitens der GfSE (Anlage B PDF DOC).
  • Eine Erklärung des Verfassers auf Einladung der GfSE an der Endrunde des Studienpreiswettbewerbes teilzunehmen und den Inhalt der Arbeit in einem Vortrag darzustellen. (Anlage B PDF DOC).

Die Unterlagen sind an die GfSE einzusenden. Die gültige GfSE-Adresse, an die die Einreichungen zu richten sind, das Ende der Einreichungsfrist und das Datum, an dem die Endrunde stattfindet, werden in der jeweiligen jahresspezifischen Ausschreibung bekannt gegeben.

2. Bewertungsverfahren

Die Vergabe der Studienpreise der GfSE berücksichtigt neben der fachlich-inhaltlichen Qualität der Master- oder Diplomarbeit die Fähigkeit des Verfassers, den Inhalt schriftlich und in der verbalen Präsentation klar und überzeugend darzustellen. Die Auswahl der besten Arbeiten, deren Verfasser an der Endrunde auf dem Ausbildungsforum teilnehmen, beruht auf dem Ergebnis des Reviews aller Master- und Diplomarbeiten.

In der Endrunde geht das Ergebnis des Reviews der Master- oder Diplomarbeit mit einem Gewicht von zwei Dritteln in die Endnote ein. Die kommunikativen Fähigkeiten des Verfassers werden mit einem Anteil von einem Drittel in der Gesamtnote bewertet.

Die Berücksichtigung der kommunikativen Fähigkeiten des Verfassers als wichtiges Kriterium der Studienpreisvergabe ergibt sich nicht zuletzt aus der häufigen Aufgabe im Systems Engineering, Spezialisten aus den Einzeldisziplinen zusammenzuführen, die gemeinsame Arbeit zu moderieren sowie die Sinnfälligkeit einer ausgewogenen Lösung überzeugend darzustellen.

Abbildung 1 gibt einen Überblick über das Bewertungsverfahren, dessen Schritte in den nachfolgenden Abschnitten ausführlich dargestellt werden.

 
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  Abbildung 1: Übersicht über das Bewertungsverfahren.
 

2.1 Vorauswahl

In der Vorauswahl stellt der Studienpreisausschuss die Einhaltung der Voraussetzungen für eine Teilnahme am Studienpreiswettbewerb der GfSE fest. Neben den formalen Kriterien spielt insbesondere eine Feststellung der Relevanz des Themas für das Systems Engineering eine entscheidende Rolle. Für diese Bewertung berücksichtigt der Studienpreisausschuss die Zusammenfassung der Master- oder Diplomarbeit sowie die Bewertung durch den einreichenden Professor.

Sollte die Zahl der eingereichten Master- und Diplomarbeiten so hoch sein, dass eine qualitativ hochwertige Prüfung durch die zur Verfügung stehenden Reviewer aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, stellt der Studienpreisausschuss nicht nur die Relevanz des Themas für das Systems Engineering fest, sondern nimmt auch eine Vorauswahl der Master- und Diplomarbeiten vor, die das weitere Bewertungsverfahren durchlaufen. Hierbei finden die gleichen Bewertungskriterien und die gleiche Notenskala Verwendung wie im nachfolgenden Review.

Die Ergebnisse der Vorauswahl hält der Studienpreisausschuss in einem Formblatt fest (Anlage C PDF DOC). Bei Ausscheiden aus dem Bewertungsverfahren teilt die GfSE dies dem Verfasser und dem betreuenden Professor unter Beifügung des ausgefüllten Formblattes mit.

2.2 Review

Die Review-Periode beginnt nach der Vorauswahl und soll so terminiert werden, dass die Endrundenteilnehmer im weiteren Verfahrensablauf rechtzeitig zur Endrunde eingeladen werden können.

Während des Reviews besteht die größte Herausforderung in der Vergleichbarkeit der Bewertung. Die Vielfalt der in Betracht kommenden Themen und die begrenzte Zahl von Master- und Diplomarbeiten, die ein einzelner Reviewer benoten kann, verlangen nach belastbaren Bewertungskriterien sowie eine hinreichende Anzahl von Reviews pro Master- oder Diplomarbeit und eine ebenso hinreichende Anzahl von Master- und Diplomarbeiten, die ein einzelner Reviewer bewerten muss.

Allgemein bewährt haben sich bisher die Bewertungskriterien, die innerhalb INCOSE für die Auswahl von Vorträgen herangezogen werden. Entsprechend finden diese Kriterien auch bei der Vergabe der Studienpreise Anwendung. Die folgenden vier Bewertungskriterien gehen mit jeweils gleicher Gewichtung in die Benotung ein:

  • Erkenntnisgewinn
    Bewertet wird der Neuigkeitsgehalt der Ergebnisse in Bezug auf eine Verbreiterung der Wissensbasis im Systems Engineering. Originalität der Idee und innovative Lösungen für die gegebene Aufgabenstellung führen zu hohen Benotungen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Master- und Diplomarbeiten ihrem Wesen nach keine eigenständige wissenschaftliche Leistung des Studenten darstellen. Demgemäß ist insbesondere die Herangehensweise bei der Lösungssuche zu bewerten.
  • Praktische Relevanz
    Dieses Kriterium stellt die Bedeutung der Ergebnisse für die Praxis des Systems Engineering in den Mittelpunkt. Neben der praktischen Anwendbarkeit der Ergebnisse finden die Dringlichkeit des Bedarfs für eine Lösung des gestellten Problems sowie die resultierenden Rationalisierungspotentiale und Qualitätsverbesserungen in der Bewertung ihren Niederschlag. Sofern die Ergebnisse der Master- oder Diplomarbeit sich ihrem Charakter nach einer sofortigen, direkten Anwendbarkeit entziehen, wird eine Interpretation erwartet, welche Perspektiven sich durch die Arbeitsergebnisse realistischerweise zukünftig eröffnen.
  • Gedankenführung
    Die Schlüssigkeit der Gedankenführung ausgehend von der Problemstellung über den Lösungsansatz und die Herleitung der Ergebnisse bis hin zu der Interpretation der Ergebnisse werden in diesem Kriterium bewertet. Berücksichtigt wird auch der Umgang mit Quellen.
  • Darstellung
    Im Mittelpunkt dieses Bewertungskriterium steht die Eingängigkeit der Darstellung des Gedankenganges. Strukturelle Merkmale werden ebenso bewertet wie die Anschaulichkeit durch Visualisierung und sprachliche Stilmittel. Der Verwendung eines präzisen sprachlichen Ausdrucks kommt besondere Bedeutung zu.

Die Notenskala für die Bewertung weist fünf Stufen von 0 bis 4 auf, die wie folgt charakterisiert sind:

  • Sehr Gut mit Auszeichnung (0)
  • Sehr Gut (1)
  • Gut (2)
  • Befriedigend (3)
  • Ausreichend (4)

Es wird erwartet, dass die Professoren im Mittel hervorragende Master- und Diplomarbeiten einreichen werden. Um eine aussagekräftige Benotung mit signifikanten Abstufungen zu erreichen, ist bei der Bewertung im Wettbewerb ein strenger Maßstab anzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass prämierungswürdige Arbeiten Bewertungen in den Einzelkriterien zwischen Befriedigend bis Sehr Gut mit Auszeichnung erhalten. Von der Notenstufe Sehr Gut mit Auszeichnung soll zurückhaltend Gebrauch gemacht werden.

Die Ergebnisse jedes Reviews sind in das Formblatt in der Anlage A (PDF DOC) einzutragen. Die Benotung ist jeweils durch Kommentierung zu begründen.

Zur Kalibrierung der Bewertung muss jede Master- oder Diplomarbeit mindestens von vier Reviewern benotet werden. Jeder Reviewer muss mindestens vier Master- oder Diplomarbeiten bewerten. Der Moderator des Studienpreisausschusses stellt sicher, dass alle Master- und Diplomarbeiten eine hinreichende Anzahl von Reviews durchlaufen.

Einschränkungen bezüglich der Zuordnung von Master- und Diplomarbeiten zu Reviewern gelten, wenn die Unabhängigkeit des Reviewers nicht gewährleistet ist. So dürfen Angehörige einer Hochschule keine von dieser Hochschule eingereichten Master- oder Diplomarbeiten bewerten. Über die Zulassung von Reviewern, die einer Firma oder vergleichbaren Organisation angehören, für eine Master - oder Diplomarbeit, die von eben dieser Firma oder Organisation unterstützt wurde entscheidet der Moderator des Studienpreisausschusses nach Abwägung der zu erwartenden Unvoreingenommenheit des Reviewers. Persönliche Bindungen zwischen dem Verfasser einer Master- oder Diplomarbeit und Reviewern sind dem Moderator des Studienpreisausschusses gegenüber von dem jeweiligen betroffenen Reviewer anzuzeigen. Abhängig vom Charakter und der Intensität der Bindung entscheidet der Moderator des Studienpreisausschusses über die Zulässigkeit einer Bewertung durch die entsprechenden Reviewer. Bei allen Abwägungen hat der Moderator des Studienpreisausschusses einen strengen Maßstab anzulegen.

2.3 Auswahl der Teilnehmer an der Endrunde

Nach Beendigung des Reviews der Master- und Diplomarbeiten werden die Ergebnisse dem Studienpreisausschuss vorgelegt. Neben den Einzelbewertungen und den resultierenden Durchschnittsnoten für die Master- und Diplomarbeiten erhält der Studienpreisausschuss auch die Durchschnittsbewertungen der Reviewer, getrennt nach Bewertungskriterien. Bei extremen Bewertungen einer Master- oder Diplomarbeit durch einzelne Reviewer, die nicht nachvollziehbar sind oder dem Studienpreisausschuss unbegründet erscheinen, kann der Studienpreisausschuss die Gewichtung dieser Bewertung auf bis zu 50% reduzieren, wenn andere Bewertungen signifikant davon abweichen.

Der Studienpreisausschuss überprüft die Bewertung der Master- und Diplomarbeiten und legt eine Rangfolge für die bestbewerteten Master- und Diplomarbeiten fest. In begründeten Fällen kann diese Rangfolge von der rein arithmetischen Bewertung aus dem Review abweichen. Gegebenenfalls hat der Moderator des Studienpreisausschusses die Entscheidung des Studienpreisausschusses zur Änderung der Rangfolge schriftlich festzuhalten und den Vorstand zu informieren. Gleiches gilt, wenn sich bei gleichem Notendurchschnitt mehr als fünf Master- und Diplomarbeiten für die Endrunde qualifiziert haben.

Die Verfasser der Master- und Diplomarbeiten auf den Rängen eins bis fünf werden vom Moderator des Studienpreisausschusses zur Endrunde eingeladen. Die Endrunde findet vorzugsweise im Juni statt. Sollten nominierte Endrundenteilnehmer ihre Teilnahme an der Endrunde absagen, kann der Moderator des Studienpreisausschusses die Verfasser der in der Rangfolge jeweils nachfolgenden Master- und Diplomarbeiten ersatzweise zur Endrunde einladen. Eine Prämierung ohne Endrundenteilnahme ist ausgeschlossen.

Die Verfasser aller eingereichten Master- und Diplomarbeiten und deren betreuende Professoren erhalten seitens der GfSE eine Benachrichtigung über das Ergebnis des Reviews. Die Benachrichtigung kann Informationen über den Gesamtrang und Kommentare der Reviewer enthalten.

2.4 Endrunde des Studienpreiswettbewerbes

Die Endrundenteilnehmer präsentieren ihre Master- und Diplomarbeiten in der vorzugsweise im Juni stattfindenden Endrunde. Jedem Teilnehmer werden 45 Minuten für einen Vortrag über die Master- oder Diplomarbeit eingeräumt. Innerhalb dieser Zeit soll auch den Zuhörern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu stellen.

Die Bewertung der während der Präsentation gezeigten kommunikativen Fähigkeiten erfolgt aus dem Blickwinkel eines fachkundigen und interessierten Zuhörers, der Aufgabenstellung, Lösungsansätze, wesentliche Ergebnisse und deren Interpretation verstehen möchte, soweit dies in dem begrenzten Zeitrahmen eines Vortrages möglich ist. Im Einzelnen finden die folgenden gleich gewichteten Kriterien unter Verwendung der oben beschriebenen Notenstufen Anwendung:

  • Klarheit der Gedankenführung und Aussagen
    Bewertet wird die Darstellung der Gedankenführung im Vortrag analog zu dem gleichnamigen Kriterium im Review. Der Vortragssituation angemessen wird erwartet, dass sich der Vortragende auf das Wesentliche beschränkt.
  • Gestaltung der medialen Vortragsunterstützung
    Ein adäquater Medieneinsatz zur Veranschaulichung und zur Führung des Zuhörers durch den Vortrag steht im Zentrum dieses Bewertungskriteriums. Ein übermäßig aufwändiger Medieneinsatz führt nicht automatisch zu besseren Benotungen. Nicht die verwendeten medialen Effekte, sondern ihre Verzahnung mit den getroffenen Aussagen ist wichtig.
  • Sprachliche Ausdrucksfähigkeit
    Der sprachliche Ausdruck soll präzise und korrekt sein. Einer frei gesprochenen Rede wird in der Benotung einem abgelesenen Text gegenüber der Vorzug gegeben.
  • Umgang mit Fragen und Kommentaren
    Das Antwortverhalten des Vortragenden gegenüber Fragen und Kommentaren kann nur positiv (besser als Ausreichend) bewertet werden, wenn in der zur Verfügung stehenden Zeit eine Diskussion möglich ist. Für eine gute Note ist es wichtig, dass Fragen und Kommentare seitens des Verfassers richtig aufgenommen werden und eine zielgerichtete, konkrete Antwort gegeben wird, die die Frage ungeachtet konträrer Auffassungen zur Zufriedenheit des Fragestellers beantwortet.
  • Allgemeine Wirkung als Vortragender
    Im Mittelpunkt dieses Kriteriums stehen Präsenz, Gegenwartsbezogenheit und Spontaneität. Folgende Fragen mögen weitere Anhaltspunkte geben. Inwieweit schafft es der Vortragende die Aufmerksamkeit des Auditoriums zu erregen und über den gesamten Vortrag hinweg zu erhalten? Wie wird mit Reaktionen aus dem Publikum umgegangen?

Nach Abschluss aller Vorträge, berät der Studienpreisausschuss über die Preisvergabe. Die Beratungsergebnisse werden pro Kandidat auf dem Formblatt in Anlage D (PDF DOC) festgehalten. Es werden die Durchschnittsnoten für die kommunikativen Fähigkeiten gebildet und die Gesamtreihenfolge unter Berücksichtigung der Review -Ergebnisse festgelegt. Aus der Gesamtreihenfolge ergeben sich die Studienpreise der GfSE. Es werden ein erster, zweiter und dritter Platz vergeben.

Die Preisträger werden nach Abschluss der Beratungen während des Ausbildungsforums bekannt gegeben. Die Platzierungen werden aus dem Aufkommen an zweckgebundenen Spenden, die die GfSE zur Unterstützung des Studienpreiswettbewerbes erhält, angemessen dotiert. Die jeweilige Höhe der Prämien wird in der jahresspezifischen Ausschreibung bekannt gegeben.

Darüber hinaus gibt es für jede präsentierte Master- oder Diplomarbeit eine Prämie von €500, die auch den Aufwand für eine Teilnahme am Ausbildungsforum abdecken soll. Jeder Endrundenteilnehmer kann sich für eine GfSE-Mitgliedschaft entscheiden, für die die GfSE im jeweils kommenden Mitgliedsjahr von Juni bis Mai des Folgejahres keinen Mitgliedsbeitrag in Rechnung stellt.

Schließlich erhalten alle platzierten und übrigen Endrundenteilnehmer entsprechende Urkunden.

3. Bewertungsgremien

3.1 Studienpreisausschuss

Die Mitgliedschaft im Studienpreisausschuss soll als ein prestigeträchtiges Ehrenamt angesehen werden, in das Personen mit ausgewiesenen Verdiensten im Bereich des Systems Engineering berufen werden können. Alle Mitglieder des Studienpreisausschusses sollen GfSE- oder INCOSE-Mitglieder beziehungsweise Mitarbeiter eines korporativen GfSE-Mitgliedes sein.

Dem Studienpreisausschuss sollen mindestens sieben Mitglieder inklusive Moderator angehören. Der Moderator kann in Abstimmung mit den Studienpreisausschussmitgliedern und dem Vorstand der GfSE weitere Personen mit deren Einverständnis zu Mitgliedern des Studienpreisausschusses berufen. Es ist darauf zu achten, dass Professoren und Industrievertreter etwa zu gleichen Teilen im Studienpreisausschuss vertreten sind.

Der Moderator stellt die Kommunikation im Studienpreisausschuss sicher. Er leitet die Besprechungen und Abstimmungen im Studienpreisausschuss. Der Studienpreisausschuss ist beschlussfähig, wenn neben dem Moderator mindestens vier weitere Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen. Bei Pattsituationen im Studienpreisausschuss zählt die Stimme des Moderators doppelt. Ist der Moderator verhindert, kann er sich durch ein anderes Mitglied des Studienpreisausschusses oder ein Mitglied des Vorstandes vertreten lassen.

Der Studienpreisausschuss nimmt die folgenden Aufgaben wahr:

  • Vergabe der Studienpreise der GfSE, wie oben bei der Beschreibung des Bewertungsverfahrens skizziert
  • Auswahl von Reviewern
  • Weiterentwicklung des Studienpreiskonzeptes in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der GfSE zur Vorlage bei der Mitgliederversammlung.

Daneben steht es jedem Mitglied des Studienpreisausschusses frei, sich als Reviewer einzubringen.

Der Moderator nimmt sein Amt wahr, bis er auf eigenen Wunsch von diesem Amt zurücktritt oder vom Vorstand abberufen wird. Eine Mitgliedschaft im Studienpreisausschusses besteht bis zum Rücktritt auf eigenen Wunsch. Wenn ein Mitglied in zwei aufeinander folgenden Jahren weder im Studienpreisausschuss noch als Reviewer aktiv war, kann es vom Moderator abberufen werden.

3.2 Reviewer

Die Aufgaben der Reviewer ergeben sich aus dem oben dargelegten Bewertungsverfahren bei der Benotung von Master- und Diplomarbeiten.

Reviewer müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Reviewer müssen ein Fachhochschul- oder ein Hochschulstudium abgeschlossen haben.
  • Reviewer sollen über ausgewiesene Erfahrungen auf dem Gebiet des Systems Engineering verfügen.
  • Reviewer müssen Mitglied der GfSE oder eines anderen INCOSE Chapters sein. Auch Mitarbeiter korporativer Mitglieder der GfSE können als Reviewer benannt werden.

Bewerbungen als Reviewer sind nach Aufruf durch den Studienpreisausschuss oder den GfSE-Vorstand unter Angabe eines kurzen Lebenslaufes, der die Qualifikation als Reviewer belegt, an die GfSE zu richten (Anlage E PDF DOC). Über die Akzeptanz als Reviewer entscheidet der Studienpreisausschuss. Den Mitgliedern des Studienpeisausschusses selbst steht es frei, auch als Reviewer aktiv zu werden.

4. Aufgaben des Vorstandes der GfSE

Der Vorstand der GfSE übt seine Gesamtverantwortung für die Tätigkeiten der GfSE durch folgende Beteiligung an der Studienpreisvergabe aus:

  • Bereitstellung des organisatorischen Rahmens für die Abwicklung.
  • Vertretung des Moderators des Studienpreisausschusses bei dessen Abwesenheit durch ein Vorstandsmitglied.
  • Sicherstellung, dass die von Hochschulen eingereichten Materialien nur an Mitglieder des Studienpreisausschusses, die Reviewer sowie mit der organisatorischen Abwicklung betraute Personen weitergegeben werden, die die datenschutzrechtliche Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben (Anlage F PDF DOC).
  • Sichere Verwahrung aller eingereichten Materialien und der Bewertungsergebnisse sowie Vernichtung der Daten im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz.
  • Einleitung angemessener Maßnahmen bei Zweifeln an der korrekten Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
  • Zustimmung bei Berufungen von Mitgliedern des Studienpreisausschusses im Falle von Neubesetzungen.
  • Einsetzung des Moderators in Abstimmung mit den Mitgliedern des Studienpreisausschusses
  • Überwachung und Kommentierung der Arbeit des Studienpreisausschusses.
  • Alleinige Entscheidungsbefugnis über jegliche Veröffentlichungen im Rahmen der Studienpreisvergabe und die Weitergabe von Informationen an Dritte, die an der Studienpreisvergabe nicht beteiligt sind.

5. Datenschutzbestimmungen

Alle an der Studienpreisvergabe beteiligten Personen sind aus Datenschutzgründen zu folgendem Verhalten verpflichtet:

  • Wahrung der Vertraulichkeit aller von den Hochschulen eingereichten Materialien und persönlichen Daten sowie der Bewertungen.
  • Keine Weitergabe dieser Informationen an Dritte, die an der Studienpreisvergabe nicht beteiligt sind.
  • Ausschließliche Nutzung der von den Hochschulen eingereichten Materialien und persönlichen Daten sowie Bewertungen im Rahmen der Studienpreisvergabe und keine Verwendung für andere Zwecke.
  • Vernichtung beziehungsweise Löschung aller im persönlichen Wirkungsbereich gespeicherten von den Hochschulen eingereichten Materialien und persönlichen Daten sowie der Bewertungen nach Vergabe der Studienpreise.
  • Abgabe einer Datenschutzerklärung, in der die Kenntnis dieser datenschutzrechtlichen Bestimmungen bestätigt und eine Verpflichtung zu deren Einhaltung erklärt wird (Anlage F PDF DOC).
Der Vorstand der GfSE ist zusätzlich für eine sichere Verwahrung aller von den Hochschulen eingereichten Materialien und persönlichen Daten sowie aller Bewertungen zuständig. Alle personenbezogenen Daten sind unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu löschen beziehungsweise zu vernichten.

 

Download alle Anlagen als PDF und DOC

 
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