In der GfSE gibt es momentan 3 Mitgliedschaften:
Persönliche und geförderte Mitglieder (Studenten, Rentner oder Pensionäre) können nur natürliche Personen werden. Korporative Mitgliedschaften bleiben juristischen Personen vorbehalten.
Die Mitglieder kommen aus unterschiedlichen Branchen und Industriezweigen. Alle mit dem Ziel über den Tellerrand zu schauen und die Systems Engineering Prozesse kennenzulernen oder zu verbessern.
Hier eine Übersicht der Mitgliederverteilung (Stand August 2008):
| Branchen | Prozentuale Verteilung |
| Consulting | 15,7% |
| Elektronik | 3,3% |
| Energie | 0,3% |
| Forschung | 5,6% |
| Hochschule | 23,3% |
| IT | 9,5% |
| Luftfahrt | 12,8% |
| Maschinenbau | 1,3% |
| Medizintechnik | 2,3% |
| N/A (Privat) | 8,2% |
| Raumfahrt | 5,9% |
| Service Provider | 0,7% |
| Sicherheitstechnik | 1,6% |
| Verkehrstechnik | 8,2% |
| Verteidigungstechnik | 1,3% |
Wie werden Sie persönliches oder gefördertes Mitglied?
Es gibt 2 Möglichkeiten bei der GfSE Mitglied zu werden.
Durch die Teilnahme am jährlichen INCOSE International Symposium können natürliche Personen die INCOSE Mitgliedschaft und dadurch auch die GfSE Mitgliedschaft erlangen. Dieses können persönliche als auch geförderte Mitglieder sein.
Ausserdem können natürliche Personen und Unternehmen eine Mitgliedschaft direkt bei der GfSE beantragen. Da die GfSE den deutschsprachigen Raum von INCOSE repräsentiert, sind Personen, die auch in Österreich oder der Schweiz leben automatisch Mitglieder bei der GfSE. Als GfSE-Mitglied sind Sie gleichzeitig auch Mitglied bei INCOSE.
Es ist allerdings zu beachten, dass die Beendigung der Mitgliedschaft bei INCOSE und GfSE unterschiedlich geregelt ist. Die Mitgliedschaft bei INCOSE endet automatisch, wenn der Beitrag für ein nachfolgendes Mitgliedsjahr nicht entrichtet wird. Deutschem Vereinsrecht gemäß endet die Mitgliedschaft bei der GfSE entweder durch freiwilligen Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Den freiwilligen Austritt müssen Sie uns in schriftlicher Form darlegen.
Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen korporatives Mitglied werden, so lesen Sie alle Informationen bitte hier.
Mitgliedsbeitrag
Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte dem Link.
Mitgliedsjahr
Das Mitgliedsjahr beginnt jeweils am 1. Juni und endet am 31. Mai des darauf folgenden Jahres. Bei Vereinseintritt im Laufe eines Mitgliedsjahres wird ein anteiliger Betrag berechnet.
Als natürliche Person oder als Organisation können Sie jederzeit Mitglied werden, indem Sie unser Eintrittsformular ausdrucken, ausfüllen und an die folgende Adresse schicken:
GfSE
c/o Rüdiger Kaffenberger
Welzheimerstraße 15
71522 Backnang
Fax: +49 (0) 89 36036-700
Für Sie und uns ist der Aufwand für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags beim Lastschrifteinzugsverfahren am geringsten. Deshalb bitten wir unsere Mitglieder um eine Genehmigung zum Einzug der Mitgliedsbeiträge per Lastschriftverfahren, sofern dies möglich ist. Wenn Sie bereits GfSE-Mitglied sind und nun am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen wollen, haben wir für Sie ein entsprechendes Formular vorbereitet, mit dem Sie uns eine neue Einzugsermächtigung einräumen und eine bestehende ändern oder aufheben können.
Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beenden wollen, bitten wir Sie, unser Austrittsformular dazu zu benutzen. Berücksichtigen Sie bitte, dass Ihre INCOSE-Mitgliedschaft erst zum Ablauf des Mitgliedsjahres Ende Mai erlischt und wir bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge nicht erstatten können.